{"id":948,"date":"2021-02-25T23:00:46","date_gmt":"2021-02-25T22:00:46","guid":{"rendered":"https:\/\/isk.brandingbrothers.at\/?page_id=948"},"modified":"2021-06-11T13:24:43","modified_gmt":"2021-06-11T11:24:43","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.school-krems.at\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<div class=\"row\">\n<div class=\"col-md-12\">\n<h2><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des<br \/>\nVerein ISK Internationale Schule Krems<\/strong><\/h2>\n<h5 style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1. Allgemeine Grundlagen \/ Geltungsbereich<\/strong><\/h5>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>F\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte zwischen den Sch\u00fclerInnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten, und des Verein ISK Internationale Schule Krems (nachfolgend: ISK) gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Verein ISK Internationale Schule Krems. Ma\u00dfgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung der Sch\u00fclerin\/des Sch\u00fclers) g\u00fcltige Fassung.<\/li>\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der ISK gelten auch f\u00fcr s\u00e4mtliche \u00c4nderungen\/Erg\u00e4nzungen zum Vertrag, somit auch dann, wenn darauf nicht ausdr\u00fccklich hingewiesen wird.<\/li>\n<li>Entgegenstehende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen sind ung\u00fcltig, es sei denn, diese werden von der ISK ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der ISK unwirksam sein oder werden sollten, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und p\u00e4dagogischen und\/oder wirtschaftlichen Zweck nach am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h5 style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2. Rechtsgrundlagen<\/strong><\/h5>\n<p>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Erbringung der vereinbarten Unterrichtsleistung erfolgt unter Zugrundelegung der f\u00fcr das \u00f6sterreichische Schulwesen geltenden Bundesgesetze sowie der nieder\u00f6sterreichischen Landesgesetze, insbesondere sei hier beispielhaft auf das Privatschulgesetz, das N\u00d6 Pflichtschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulorganisationsgesetz in deren jeweils geltenden Fassung verwiesen.<\/p>\n<p>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erg\u00e4nzend sind alle Sch\u00fclerInnen zur Einhaltung der Schulordnung verpflichtet, welche den Erziehungsberechtigten bei Abschluss des Aufnahmevertrages und den Sch\u00fclerInnen durch Aushang im Schulgeb\u00e4ude zur Kenntnis gebracht wird.<\/p>\n<h5 style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3. Anmelderichtlinien<\/strong><\/h5>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Die Anmeldefristen werden f\u00fcr das jeweilige Schuljahr in den daf\u00fcr vorgesehenen Informationsunterlagen sowie auf der Homepage der ISK kommuniziert und ver\u00f6ffentlicht. Diese Fristen sind verbindlich und jedenfalls zu beachten.<\/li>\n<li>Die jeweiligen Begrenzungen der Sch\u00fclerInnen-Anzahl pro Schuljahr und Klasse werden ebenfalls verbindlich festgelegt und in den daf\u00fcr vorgesehenen Informationsunterlagen sowie auf der Homepage der ISK kommuniziert.<\/li>\n<li>Die Anmeldung der Sch\u00fclerin\/des Sch\u00fclers erh\u00e4lt ihre G\u00fcltigkeit mit der schriftlichen R\u00fcckbest\u00e4tigung durch die ISK. Die Aufnahme von Sch\u00fclerInnen in eine Klasse erfolgt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und nach jeweiliger Verf\u00fcgbarkeit entsprechender freier Pl\u00e4tze.<\/li>\n<li>Die Anmeldung f\u00fcr Sch\u00fclerInnen erfolgt jedenfalls schriftlich mittels des von der ISK bereitgestellten Anmeldeformulars. Der verbindlichen Anmeldung geht ein Aufnahmegespr\u00e4ch mit der Schulleitung voraus, in dem die schulrechtlichen Voraussetzungen und die sprachliche Kompetenz \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/li>\n<li>Ein nachtr\u00e4glicher Einstieg im laufenden Schuljahr ist, abh\u00e4ngig von jeweils freien Pl\u00e4tzen und der Erbringung der Voraussetzungen f\u00fcr die jeweils angestrebte Schulstufe, grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. Die Schulgeb\u00fchren werden in diesem Fall beginnend mit dem Kalendermonat, in dem die\/der Sch\u00fclerIn beginnt, in vollen Monatsbetr\u00e4gen in Rechnung gestellt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5 style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4. Schulgeb\u00fchren und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h5>\n<p>4.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Schul- und Betreuungsgeb\u00fchren, deren konkrete H\u00f6he im Aufnahmevertrag festgelegt wird, werden jeweils zu Beginn eines jeden Kalendermonats im Voraus automatisch von dem, in der Einzugserm\u00e4chtigung bekanntgegebenen, Konto abgebucht. Diese Einzugserm\u00e4chtigung ist gemeinsam mit dem Abschluss des Aufnahmevertrages zu erteilen und bildet damit einen integrierenden Bestandteil des Aufnahmevertrages.<\/p>\n<p>Die Einschreibungsgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df Aufnahmevertrag ist unmittelbar bei Schulstart f\u00e4llig und auf das in der Anmeldeinformation angef\u00fchrte Konto zu \u00fcberweisen. Eine R\u00fcckerstattung der Einschreibungsgeb\u00fchr im Fall einer Abmeldung der Sch\u00fclerin\/des Sch\u00fclers ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei nicht fristgerechter bzw. nicht vollst\u00e4ndiger Bezahlung der Einschreibungs-, Schul- und\/oder Betreuungsgeb\u00fchren werden Mahnspesen in der H\u00f6he von Euro 5,&#8211; pro Mahnung sowie Verzugszinsen in der H\u00f6he von 4% p.a. zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>4.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Ver\u00e4nderung in der H\u00f6he der Schul- und\/oder Betreuungsgeb\u00fchren wird den Erziehungsberechtigten jeweils mindestens einen Monat vor der erstmaligen F\u00e4lligkeit des neuen Beitrages mitgeteilt.<\/p>\n<h5 style=\"padding-left: 40px;\"><strong>5. Abmeldung \/ Beendigung des Vertrages<\/strong><\/h5>\n<p>5.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Vertr\u00e4ge zur Aufnahme einer Sch\u00fclerin\/eines Sch\u00fclers in eine Klasse werden jeweils f\u00fcr ein ganzes Schuljahr abgeschlossen und verl\u00e4ngern sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien sp\u00e4testens 3 Monate vor Ende eines Schuljahres erkl\u00e4rt, den Vertrag nicht weiter fortf\u00fchren zu wollen.<\/p>\n<p>5.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sobald die\/der Sch\u00fclerIn alle Stufen der jeweiligen Schulform (Volksschule \/ Mittelschule) erfolgreich absolviert hat, erlischt der Vertrag automatisch, ohne dass es hierf\u00fcr einer gesonderten K\u00fcndigungserkl\u00e4rung bedarf. F\u00fcr den \u00dcbertritt in die jeweils n\u00e4chsth\u00f6here Schulform ist jeweils ein neuer Aufnahmevertrag abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>5.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die M\u00f6glichkeit zur sofortigen Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund f\u00fcr beide Vertragsparteien bleibt hiervon unber\u00fchrt. Als wichtiger Grund, aus dem die ISK berechtigt ist, den Vertrag aufzul\u00f6sen, gilt insbesondere<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">a) Wenn die Sch\u00fclerin\/der Sch\u00fcler ihre\/seine Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 43 des Schulunterrichtsgesetzes gr\u00f6blich oder beharrlich verletzt<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">b) Wenn die Sch\u00fclerin\/der Sch\u00fcler oder ihre\/seine Erziehungsberechtigten durch ihr Verhalten die Einordnung in die Schulgemeinschaft und die Erreichung der Bildungs- \u00a0und Erziehungsziele der Schule gef\u00e4hrden<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">c) Wenn die Schul- und\/oder Betreuungsgeb\u00fchren trotz F\u00e4lligkeit und erfolgter Einmahnung seit mehr als 2 Monaten nicht einbezahlt wurden.<\/p>\n<h5 style=\"padding-left: 40px;\"><strong>6. Urheberrechte \/ Schutz des geistigen Eigentums<\/strong><\/h5>\n<p>6.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geistiges Eigentum sowie jegliche Rechte an Unterlagen, welche den Sch\u00fclerInnen zu Lernzwecken zur Verf\u00fcgung gestellt werden, verbleiben (je nach Urheberschaft) im Eigentum der Person, die sie erstellt hat. Aus der Zurverf\u00fcgungstellung von Unterlagen ist kein wie auch immer gearteter \u00dcbergang solcher Rechte ableitbar. Insbesondere ist eine Vervielf\u00e4ltigung von im Unterricht zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und\/oder deren Weitergabe an Dritte nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h5 style=\"padding-left: 40px;\"><strong>7. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/h5>\n<p>7.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die ISK leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr die ordentliche Erbringung der vereinbarten Unterrichts- bzw. Betreuungsleistungen, \u00fcbernimmt jedoch keinerlei wie auch immer geartete Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Unterlagen, Lernmaterial oder sonstige materielle oder immaterielle G\u00fcter, welche von dritter Seite bereitgestellt werden.<\/p>\n<h5 style=\"padding-left: 40px;\"><strong>8. Haftung \/ Schadenersatz<\/strong><\/h5>\n<p>8.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die ISK haftet ausschlie\u00dflich hinsichtlich der von ihr \u00fcbernommenen Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Unterrichts- bzw. Betreuungsleistung und im gesetzlich zul\u00e4ssigen Rahmen lediglich f\u00fcr vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten.<\/p>\n<p>8.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine dar\u00fcber hinausgehende Haftung der ISK, insbesondere f\u00fcr die Handlungen von Sch\u00fclerInnen, die nicht auf einer Aufsichtspflichtverletzung der ISK oder ihrer Mitarbeiter beruhen, oder f\u00fcr Handlungen sonstiger Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen.<\/p>\n<h5 style=\"padding-left: 40px;\"><strong>9. Datenschutz\/Information gem\u00e4\u00df Art 13 DSGVO<\/strong><\/h5>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Unter der Voraussetzung der separat einzuholenden Einwilligung wird Bildmaterial (insbesondere Fotos und Videos) aus dem Schulalltag, sowie Klassenfotos in Brosch\u00fcren der ISK und auf deren Homepage ver\u00f6ffentlicht. Daneben erfolgt die Nutzung von Bildmaterial sowie Name und Geburtsdatum der Sch\u00fclerInnen zur Erstellung einer Schulservicekarte \u2013 sofern die entsprechende, separat einzuholende Einwilligung vorliegt.<\/li>\n<li>Datenerhebung, Zweck und Rechtsgrundlage<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit erfolgreicher Anmeldung wird ein Aufnahmevertrag mit dem Verein ISK Internationale Schule Krems (ISK), Doktor-Gschmeidler-Stra\u00dfe 28, 3500 Krems, <a href=\"mailto:office@school-krems.at\">office@school-krems.at<\/a> geschlossen. Im Rahmen dieses Aufnahmenvertrages verarbeitet die ISK automationsunterst\u00fctzt jene personenbezogenen Daten, welche zun\u00e4chst in der Anmeldung bekannt gegeben wurde sowie jene, welche im Laufe der Schulausbildung hinzukommen (Pr\u00fcfungsdaten und Protokolle usw). Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt aufgrund und zum Zweck der Erf\u00fcllung dieses Aufnahmevertrages (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) sowie auf Grundlage gesetzlicher Meldepflichten (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO).<\/p>\n<p>Es besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer Daten, allerdings steht die Nichtbereitstellung der beschriebenen Informationen dem Abschluss eines Aufnahmevertrages und damit der Schulausbildung an der ISK entgegen.<\/p>\n<ul>\n<li>L\u00f6schung der Daten<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die oben genannten Daten werden in den Sch\u00fclerakt \u00fcbernommen und nach Ablauf der in \u00a7 8 Bildungsdokumentationsgesetz geregelten Aufbewahrungsdauer (2 bzw. 60 Jahre nach Abgang von der Bildungseinrichtung oder bis zum Ablauf der spezialgesetzlichen l\u00e4ngeren Aufbewahrungsfrist) einer L\u00f6schung zugef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus erfolgt eine Speicherung der Daten allenfalls bis zur Beendigung von allf\u00e4lligen Rechtsstreitigkeiten, zu welchen diese als Beweis ben\u00f6tigt werden.<\/p>\n<ul>\n<li>\u00dcbermittlungsempf\u00e4nger<\/li>\n<\/ul>\n<p>S\u00e4mtliche personenbezogenen Daten werden prim\u00e4r durch MitarbeiterInnen der ISK, intern verwendet und verarbeitet.<\/p>\n<p>Daneben erfolgt eine \u00dcbermittlung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nach \u00a7 9 Bildungsdokumentationsgesetz an die Statistik Austria, Guglgasse 13, 1110 Wien, <a href=\"mailto:info@statistik.gv.at\">info@statistik.gv.at<\/a>.<\/p>\n<ul>\n<li>Sonstige Betroffenenrechte:<\/li>\n<li>Recht auf Auskunft \u00fcber die betreffenden personenbezogenen Daten (Art 15 DSGVO),<\/li>\n<li>Recht auf Berichtigung (Art 16 DSGVO) oder L\u00f6schung (Art 17 DSGVO) oder auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO),<\/li>\n<li>Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit (Art 20 DSGVO),<\/li>\n<\/ul>\n<p>welche bei der ISK International School Krems, Doktor-Gschmeidler-Stra\u00dfe 28, 3500 Krems, <a href=\"mailto:office@school-krems.at\">office@school-krems.at<\/a> als verantwortlichem Datenverarbeiter geltend gemacht werden k\u00f6nnen sowie das<\/p>\n<ul>\n<li>Recht auf Beschwerde<\/li>\n<\/ul>\n<p>welche bei der \u00d6sterreichischen Datenschutzbeh\u00f6rde, Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien, Telefon: +43 1 531 15-202525, Telefax: +43 1 531 15-202690, E-Mail: <a href=\"mailto:dsb@dsb.gv.at\">dsb@dsb.gv.at<\/a> als zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde einzubringen ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>10. Elektronische Rechnungslegung<\/strong><\/p>\n<p>10.1\u00a0\u00a0\u00a0 Die ISK ist berechtigt, den Erziehungsberechtigten alle Rechnungen auch in elektronischer Form zu \u00fcbermitteln. Die Erziehungsberechtigten erkl\u00e4ren sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die ISK ausdr\u00fccklich einverstanden.<\/p>\n<h5 style=\"padding-left: 40px;\"><strong>11. Lehrb\u00fccher und Unterlagen<\/strong><\/h5>\n<p>11.1\u00a0\u00a0\u00a0 Die Kosten f\u00fcr Schulb\u00fccher und allf\u00e4llige sonstige erforderliche Unterlagen sind in den Schulgeb\u00fchren nicht enthalten. S\u00e4mtliche erforderlichen B\u00fccher, Hefte und sonstiges Material sind von den Sch\u00fclerInnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten \u2013 allenfalls nach Vorgabe oder Empfehlung des jeweiligen Lehrers \u2013 selbst auf eigene Kosten zu besorgen.<\/p>\n<h5 style=\"padding-left: 40px;\"><strong>12. Schlussbestimmungen<\/strong><\/h5>\n<p>12.1\u00a0\u00a0\u00a0 Die Vertragsparteien best\u00e4tigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allf\u00e4llige \u00c4nderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.<\/p>\n<p>12.2\u00a0\u00a0\u00a0 \u00c4nderungen des Vertrages und\/oder dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der ISK bed\u00fcrfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht.<\/p>\n<p>12.3\u00a0\u00a0\u00a0 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist das sachlich und \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht in Krems. Es gilt \u00f6sterreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Verein ISK Internationale Schule Krems 1. 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